Liebe Eltern!
Hiermit ersuche ich Sie unten stehende Briefe vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von den Privatschulen der Erzdiözese Wien aufmerksam zu lesen!
In einer für uns alle schweren Zeit, bin ich zuversichtlich, gemeinsam alles gut zu bewältigen.
Auch in den kommenden Tagen werden Kolleginnen unseres Hauses, soweit Bedarf besteht, als auch ich für Sie da sein.
Sie werden in der kommenden Woche eine Mail von Ihrer Klassenlehrerin erhalten, die eine Drop Box mit Unterrichtsstoff beinhaltet. Diesen Stoff sollen Sie bitte mit Ihren Kindern erarbeiten. Auch werden wir Ihren Kindern schon heute und auch am Montag Lehrmaterial mit nach Hause geben.
Ich bitte Sie, nicht persönlich in die Schule zu kommen, sondern unsere Kommunikation auf Mail und Telefon zu beschränken.
Bitte bleiben Sie stark und besonnen, so wie ich es auch versuche!
Alles Liebe für Ihr Kind und Sie!
Herzlichst, Sigrid Schwall
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ich richte mich mit einem ungewöhnlichen Anliegen und Appell an Sie. Über das Coronavirus (Covid-19) selbst brauche ich Sie nicht zu informieren – unsere Medien berichten derzeit ausführlich darüber.
Meine Aufmerksamkeit gilt vor allem Ihren Kindern und Ihren Familien. So möchte ich unsere Schülerinnen und Schüler einerseits schützen, andererseits will ich uns allen ein Stück Normalität bewahren. Dazu brauche ich allerdings auch Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Die Bundesregierung hat gestern unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt, die insbesondere den Schulbereich betreffen. Diese Maßnahmen dienen vor allem dazu, jene zu schützen, die ein höheres Risiko haben, schwer am Coronavirus zu erkranken. Die Maßnahmen können allerdings nur dann ihre volle Wirkung erzielen und erfolgreich sein, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Bis zum Beginn der Osterferien habe ich je nach Alter Ihres Kindes folgende Bitte:
- Ist Ihr Kind Schüler/in einer Volksschule, Neuen Mittelschule, AHS-Unterstufe oder einer Sonderschule, so hat es von Mittwoch, dem 18. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien keinen regulären Unterricht. Wenn es Ihnen möglich ist, organisieren Sie bitte eine häusliche Betreuung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Betreuung zu Hause zu organisieren (speziell, wenn Sie in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur arbeiten oder Alleinerzieher/in sind), kann ihr Kind weiterhin die Schule besuchen. Dort sollen Übungs- und Vertiefungsmaterialien durchgenommen werden.
- Ist ihr Kind Schüler/in einer AHS-Oberstufe, einer berufsbildenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren Schule (z. B. Handelsschule oder Fachschule), Berufsschule bzw. Polytechnischen Schule, so findet für sie von Montag, dem 16. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien kein Unterricht statt. Ihr Kind soll von zu Hause aus bereits behandelte Lehrplaninhalte wiederholen und vertiefen. Ihrem Kind werden dazu unterschiedliche Unterrichtsmaterialien – auch in digitaler Form – von den Schulen angeboten. Die Abholung von Übungs- und Vertiefungsmaterialien bzw. von dafür notwendigen Dokumenten ist unter Einhaltung der verschärften Hygienevorschriften möglich.
- Vermeiden Sie bitte jedenfalls eine Betreuung durch die Großeltern (besonders im Risikoalter ab ungefähr 65 Jahren), denn das sind die Personen, die wir bestmöglich schützen wollen.
An dieser Stelle kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Kind keinen Lehrstoff versäumen wird, wenn es nicht zur Schule geht: Dort wird nur bereits durchgenommener Stoff vertieft und wiederholt.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Schule. Dort sind Lehrkräfte weiterhin an ihrem Arbeitsplatz und bemüht, gemeinsam mit uns diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen.
Mit der Entscheidung, persönliche Kontakte bewusst zu reduzieren, leisten Sie einen wertvollen Beitrag, damit die Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld gesund bleiben.
Glauben Sie mir: Auch mir fallen diese Umstellungen nicht leicht, die jetzt von uns allen gefordert werden. Ich bin selbst Vater und Großvater und weiß, was solche gravierenden Änderungen im Alltag einer Familie bedeuten. Ich bin jedoch überzeugt, dass wir diesen wichtigen Schritt für unsere Kinder und Mitmenschen jetzt gemeinsam setzen müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns gemeinsam mit Ländern und Gemeinden, den Bildungsdirektionen und allen zu uns gehörenden nachgeordneten Dienststellen mit aller Kraft darum bemühen werden, die kommenden Wochen so gut wie möglich zu meistern!
Eckpunkte der Regelung entnehmen Sie bitte dem Erlass Umgang des Bildungssystems mit dem Coronavirus unter www.bmbwf.gv.at/corona_info. Unter diesem Link finden Sie auch laufend tagesaktuelle Informationen zum Thema.
Mit den besten Wünschen an Sie und Dank für Ihre Zusammenarbeit
Ihr
Heinz Faßmann
Sehr geehrte Eltern,
entsprechend den Maßnahmen der Bundesregierung ( siehe das Schreiben von BM Faßmann) wird ab Mittwoch, 18.03.2020, jedenfalls bis Ostern die Schule bzw. der Kindergarten geschlossen. Selbstverständlich hält die Schultiftung in ihren Schulen und Kindergärten das Betreuungsangebot wie vorgesehen aufrecht.
Die Maßnahmen dient dazu, die Verbreitung des Coronavirus durch die Einschränkung von Kontakten einzuschränken. Wir ersuchen Sie daher dringend, Ihre Tochter/Ihren Sohn nur dann in die Schule bzw. den Kindergarten zu schicken, wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben.
Das Betreuungsangebot ist insbesondere für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, deren Eltern beruflich unabkömmlich sind, bzw. die keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben. Zu diesen Personengruppen zählen nach den Informationen des BMBWF jedenfalls: Ärztinnen/Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal, Pflegepersonal, Personal von Blaulichtorganisationen, Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben, Personen, die in der Versorgung tätig sind (Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben) Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher.
Eine Betreuung durch Großeltern sollte keinesfalls gefördert werden. Personen über 65 Jahren gelten als besonders gefährdet schwer an einer Infektion mit dem Coronavirus zu erkranken.
Das bedeutet für Ihre Tochter/Ihren Sohn:
- sofern er/sie bisher KEINE Nachmittagsbetreuung in Anspruch genommen hat, gilt das Betreuungsangebot für die Zeit des jeweils stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichts.
- sofern er/sie für die Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, gilt das Betreuungsangebot für jene Zeiten, für die die Anmeldung zu Beginn des Schuljahres vorgenommen wurde. Die Abhaltung bereits bisher angebotener externer Kurse für mehrere Kinder (z.B. Judo, Fechten, o.ä.) wird voraussichtlich stattfinden. Für Kurse im Einzelunterricht (z.B. Klavier, Gitarre o.ä.) ersuchen wir Sie, direkt mit der/den KursleiterIn in Kontakt zu treten.
- für die Kindergärten gilt das Betreuungsangebot ebenfalls im Umfang der jeweiligen Anmeldung.
Es findet auch in den regulär vorgesehenen Unterrichtszeiten kein Unterricht im eigentlichen Sinn statt. Ihr Kind wird keinen Lehrstoff versäumen, wenn es nicht zur Schule geht: dort wird nur bereits durchgenommener Stoff wiederholt. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise betreffend den Unterrichtsbetrieb werden Sie von den Schulleitungen informiert.
Bitte teilen Sie der Leitung am Standort mit, ob Ihre Tochter/Ihr Sohn die Schule bzw. den Kindergarten besuchen wird.
Wir ersuchen um Verständnis, dass die Schulstiftung aufgrund der laufenden Kosten das Schulgeld in voller Höhe aufrecht halten muss. Auch der Essensbeitrag kann aktuell wegen der bereits erfolgten Planung der Caterer NICHT retourniert werden. Gespräche mit den Caterern sind aufgenommen; wir informieren Sie über allfällige Änderungen.
Danke für Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation!
Mit freundlichen Grüßen,
HR Mag. Reinhard Hallwirth; Dr. Katja Pistauer Fischer; Dipl.-Päd. Eva Lindl